
Als regionaler Immobilienspezialist bieten wir Ihnen professionelle Immobilienvermarktung in der Region Berlin-Brandenburg.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und unserem Unternehmen die Vermittlung Ihres Objektes anvertrauen. Dieser Vertrauensbeweis ist für uns Verpflichtung, sich umfassend und professionell um die Vermarktung Ihrer Immobilie zu kümmern.
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Bei dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage liegt der Fokus auf dem langfristigen und konstanten Ertragswert derselben. Eine professionelle Hausverwaltung sorgt für die Optimierung Ihrer Immobilie und stellt damit auch Ihren wirtschaftlichen Erfolg sicher.
Dabei legen wir unseren besonderen Augenmerk in der Hausverwaltung auf die Transparenz der Gebühren mit jährlicher Auswertung und das Kostencontrolling.
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Unser (durch den Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter nominierter) Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke ermittelt den amtlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie und schafft so eine Grundlage für Ihren Erfolg.
Ob Sie nun Käufer, Verkäufer oder Erbe sind, unsere fundierte Wertermittlung gibt Ihnen einen verbindlichen Wert
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GAST IMMOBILIEN ist Partner für Projektentwicklung und Standortentwicklung. Unsere Stärke ist die ganzheitliche Entwicklung eines Projektes vom Marktverständnis über die erste Projektidee bis hin zur Finanzierung, Vermarktung, Planung und Realisierung. Mit unseren Architekten bieten wir alle Leistungen der HOAI.
Unser Fokus liegt auf der Realisierung kreativer und nachhaltig machbarer
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§ 1 Weitergabeverbot:
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Maklerprovision:
Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss fällig.
§ 3 Doppeltätigkeit:
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 4 Eigentümerangaben:
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 5 Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung:
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand:
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchse, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers in vereinbart.
§ 8 Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.