Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie führen. Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Daraus resultierend haben wir in Berlin eine Grunderwerbsteuer von 4,5% auf den Kaufpreis. In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 5%. Zum 1.4.2012 wird diese auch in Berlin auf 5% erhöht.

Bei dem Kauf einer Immobilie ist besonders darauf zu achten, dass nicht zur Immobilie fest gehörende Bestandteile wie zum Beispiel Küchen extra auszuweisen sind um eine fehlerhafte Besteuerung zu vermeiden. Diese Bestandteile sind nicht Grunderwerbssteuerpflichtig.